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Sächsisches Transparenzgesetz

Transparenzhinweis:

Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt.
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ist eine transparenzpflichtige Stelle.

Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
Diese werden Sie unter transparenzplattform.sachsen.de erreichen können. 
 
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Sächsischen Transparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an die Sächsische Datenschutzbeauftragte wenden.
 
Für den Fall, dass Sie Ihren Antrag per E-Mail einreichen wollen, wenden Sie sich bitte an: Poststelle@smj.justiz.sachsen.de
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